Förderungen für Klimaanlagen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie stellt gewisse Fördermittel für den Ankauf von Klimageräten bereit, um einen Anreiz zur Umsetzung von umweltförderlichen Investitionsmaßnahmen zu schaffen. Dazu zählen Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, industrieller Abwärme oder Fernwärme, Free Cooling Systeme sowie die Anschaffung von Prozesskälteanlagen. Ziel ist es, einen positiven Umwelteffekt auszulösen und die teilweise hohen Investitionskosten für Unternehmen zu reduzieren.

Zu beachten ist allerdings, dass die jeweiligen Kühlungssysteme ein GWP oder Global Warming Potential von unter 150 aufweisen müssen. Dieser Richtwert gibt das Treibhauspotenzial eines Stoffes an, je niedriger, desto geringer der negative Einfluss auf bodennahe Luftschichten. Um dem Umweltgedanken der Förderung zu entsprechen, muss dieser also dementsprechend niedrig und die neuangeschaffte Anlage besonders umweltfreundlich sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anlagen, die zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden, aber auch zur Bereitstellung von Prozesskälte genutzt werden. Dazu zählen Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Solarthermie und dergleichen) oder aus industrieller Abwärme sowie sogenannte Free Cooling Systeme, die Grund-, Fluss-, oder Brunnenwasser zur Kühlung verwenden.

Die Investitionskosten müssen sich für den Betrieb zudem auf mindestens 10.000 Euro belaufen.

Umfang der Förderung

Einreichen können einen solchen Antrag auf Förderung alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung für Klimageräte, die diesen Anforderungen entsprechen, beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten. Unter förderungsfähigen Investitionskosten verstehen sich jene Anteile der Investition, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffektes stehen; in anderen Worten die Mehrkosten, die entstehen, weil ein umweltfreundliches Produkt erworben wird. So werden zur Berechnung der Förderungshöhe die Kosten einer vergleichbaren Anlage ohne Umweltnutzen von den tatsächlichen Kosten der neuen Anlage abgezogen, um so die Höhe der förderungsfähigen Investitionskosten zu berechnen.

Die maximale Förderung beträgt 750 Euro pro eingesparter Tonne CO2 oder 4,5 Millionen Euro. Details zur Berechnung der Förderungshöhe finden Sie unter anderem in diesem Infoblatt.

Welche Kosten sind Teil der Berechnungsgrundlage?

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für die Anlage und den Kosten für Planung und Montage zusammen. Folgende Anlagenteile sind förderungsfähig:

  • Kälteanlage
  • Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher und Kältequelle (z.B. Erdsonden) von Free Cooling-Systemen
  • Für den Betrieb relevante Anlagenteile

Dahingegen sind folgende Komponenten nicht förderungsfähig:

  • Kompressionskälteanlagen zur Klimatisierung
  • Split Klimageräte
  • Steckerfertige Kühl-und Gefriergeräte
  • Rückkühler von Kompressionskälteanlagen
  • Anlagenteile zur Kälteverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Kühldecken, Lüftungsgeräte)
  • Neuanlagen mit Direktverdampfersystemen
  • Kälteanlagen mit GWP höher als 150
  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus fossilen Quellen bzw. Fernwärme
  • Kosten der Quellenerschließung für Free Cooling Systeme

Ablauf der Antragstellung

Die Förderanträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen eingebracht werden. Das heißt, dass abgesehen von Planungsleistungen keine Liefer-oder Baukosten angefallen sein dürfen, es darf noch nichts bestellt, bezahlt oder geliefert worden sein.

Gefördert werden zudem nur Projekte ab einer CO2-Einsparung von 4t pro Jahr (die CO2-Einsparung wird im Zuge der Förderungsbewertung ermittelt). Nähere Details hierzu finden Sie im Infoblatt der österreichischen Umweltförderung.

Mit Ihrem Förderungsantrag wird automatisch auch eine Förderung aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) beantragt und die Möglichkeit einer Ko-Finanzierung aus EU-Mitteln geprüft.

Förderungen gemäß des Wärme-und Kälteleitungsausbaugesetzes 2020

Grundlage für die Förderungen durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist das Wärme-und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG), das seit 2009 in Kraft ist. Gegenstand der Förderungen sind: Fernwärmeausbauprojekte, Infrastrukturanlagen, Infrastrukturprojekte, Projekte zur Nutzung industrieller Abwärme sowie Fernkälteprojekte; Fernwärme- und Fernkälteinfrastrukturleitungen, Fernwärme- und Fernkältespeicher, Fernwärmepumpstationen sowie Anbindungen von geothermischen Quellen.

Besonders Interessierte können die Förderrichtlinien, die im Jahr 2020 verabschiedet wurden und auch heute noch gelten, im Transparenzportal der österreichischen Bundesregierung nachlesen.

Förderungen durch Länder und Städte

Zusätzlich zu der Förderung des Ministeriums gibt es auch Finanzmittel seitens der Länder und einzelner Städte. So bietet etwa die Stadt Wien finanzielle Unterstützungen für klima-und umweltspezifische Aktivitäten innerhalb seiner Grenzen an. Gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen, universitäre Einrichtungen oder private Personen können Förderungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro beantragen. Da diese Förderungen aber auf dem First Come First Serve Prinzip basieren, ist das Budget für 2023 bereits ausgeschöpft. Es können also frühestens 2024 wieder Förderungen ausbezahlt werden.

Fazit zur Förderung von Klimaanlagen

Wie dieser Artikel zeigt, ist es sehr schwierig, den Überblick über mögliche Förderungen zu behalten. Nicht nur, dass es verschiedene Förderungen gibt, auch die Berechnung der Förderungsgrundlage und die Definition jener Anlagenteile, die tatsächlich gefördert werden, sind kompliziert. Wir empfehlen Ihnen also, Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen, um auch tatsächlich nichts zu übersehen oder falsch einzubringen. Für die Förderungen des Bundesministeriums ist aktuell die Kommunal Kredit Public Consulting zuständig. Diese können Sie unter www.publicconsulting.at oder www.umweltfoerderung.at erreichen. Alternativ beraten auch wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die richtige Anlage für maximale Förderung zu wählen!


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