Klimaanlage im Büro nachrüsten – das ist zu beachten

Wenn nicht schon beim Einzug ins Büro oder beim Umbau von Räumlichkeiten an eine Klimaanlage gedacht wurde, kommen angesichts der immer heißer werdenden Sommer sicher irgendwann Fragen auf: Lohnt es es sich, eine Klimaanlage im Büro nachzurüsten? Was sind die Anforderungen für Klimaanlagen im Büro und was ist beim Einbau zu beachten?

Sind Klimaanlagen im Büro Vorschrift?

In Österreich gibt es kein Recht auf eine Klimaanlage im Büro, aber der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu setzen, um dafür zu sorgen, dass die Temperatur in den Arbeitsräumen nicht über 25° Grad steigt – ob das durch Lüften, Verdunkelung, Klimaanlagen oder andere Maßnahmen erreicht wird, bleibt dem Arbeitgeber grundsätzlich überlassen. So etwas wie „hitzefrei für Arbeitnehmer“ gibt es aus rechtlicher Sicht also nicht. Zu bedenken ist, dass die Leistungsfähigkeit schon bei 26° Grad deutlich abnimmt, ab etwa 30° Grad ist man nur noch halb so produktiv wie unter Idealbedingungen. Eine zu hohe oder zu niedrige Raumtemperatur, zu trockene oder zu feuchte Luft beeinflussen generell das Wohlbefinden negativ und tragen damit auch dazu bei, dass sich Arbeitnehmer nicht konzentrieren können und nicht so leistungsfähig sind.

Die ideale Temperatur gibt es für Büroräume nicht, für sitzende Tätigkeiten werden üblicherweise 22-24° Grad empfohlen, bei aktiveren Tätigkeiten reichen auch geringere Temperaturen aus.

Welche Genehmigungen braucht es für den nachträglichen Einbau einer Klimaanlage im Büro?

In erster Linie hängt das von den Eigentümerverhältnissen ab: Ist Ihre Firma Mieter oder gehören Ihnen die Räumlichkeiten? In jedem Fall ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, um eine Klimaanlage anbringen zu können. Handelt es sich um ein Mehrparteienhaus, müssen baulichen Veränderungen für Klimaanlagen alle Parteien zustimmen. Bei Split-Klimaanlagen sind diese aufgrund der Mauerdurchbrüche nötig, die für die Außenanbringung des Kompressors und die Leitungen zur eigentlichen Klimaanlage im Innenraum benötigt werden. Je nach Gebäude bzw. Eigentümerverhältnissen ist auch ein Lärmgutachten notwendig, um sicherzustellen, dass die Lautstärke der Klimaanlage nicht die des Umgebungslärms überschreitet.

Sollte es nicht möglich sein, eine fix installierte Split-Klimaanlage anzubringen zu lassen, ist eine mögliche Alternative, mit einem sogenannten Monoblock-Gerät, d.h. einer mobilen Klimaanlage, zu kühlen. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass sie bei weitem nicht so leistungsfähig sind wie Split-Klimaanlagen.

Was für den nachträglichen Einbau im Büro noch zu bedenken ist

In erster Linie ist die Positionierung von Innen- und Außengeräten genau zu planen: Wo sollen und können die Außengeräte (Kompressoren) angebracht werden, wo werden Leitungen verlegt? Wo können die Innengeräte angebracht werden, sodass niemand im Luftzug sitzt? Dürfen die Geräte sichtbar sein oder sollen sie hinter Verkleidungen versteckt werden?

In der Planung muss zudem die Kühllast richtig berechnet werden. Neben der Raumgröße und Fensterflächen spielen etwa weitere mögliche Maßnahmen zur Kühlung wie Rollos, Jalousien, Stoßlüften, etc. auch eine Rolle. Bei Büroräumen ist wichtig zu bedenken, dass sie sich oft stärker aufheizen als Wohnräume, was einerseits an den verwendeten elektronischen Geräten und deren Abwärme liegt, andererseits an den vielen Menschen, die sich dort aufhalten.

Gerade bei Büroräumen im Eigentum, freistehenden Bürogebäuden u.Ä. sollte überlegt werden, ob Wärmepumpen eine Alternative zu einer Klimaanlage darstellen können. Mit diesen kann besonderes energieeffizient sowohl geheizt und als gekühlt werden sowie Brauchwasser aufbereitet werden.


Machen Sie sich Ihr Wohlfühlwetter.

Unsere Wiesmayr Klimatechnik Mitarbeiter beraten Sie gerne vor Ort und arbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung für die Klimatisierung Ihrer Räumlichkeiten oder Gebäude aus.