Förderungen für Klimaanlagen

Förderungen für die Errichtung und Erweiterung von Klimaanlagen und Wärmepumpen gibt es in Österreich sowohl für den Privat- als auch den gewerblichen Bereich. Doch sich im berüchtigten „Förderdschungel“ zurechtzufinden, ist nicht immer einfach. Daher bieten wir hier einen Überblick über die aktuell verfügbaren Förderungen von Klimaanlagen in Österreich.

Förderungen für Klimaanlagen privat – Handwerkerbonus 2025 nutzen

Auch wenn es keine Förderungen spezifisch für Klimaanlagen im Privatbereich gibt, lässt sich der „Handwerkerbonus 2025“ dafür nutzen: Volljährige Privatpersonen können diese Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen. Sie müssen dafür am Leistungsort in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Es werden reine Arbeitskosten (keine Fahrt- und Materialkosten) für Handwerksleistungen gefördert, die im Zeitraum von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein und die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmen erbracht und in Rechnung gestellt werden.

Zu den förderungsfähigen Arbeitsleistungen gehören etwa die Errichtung, Erweiterung, Wartung und Reparatur von Kälte- und Klimatechnischen Installationen – Klima- und Kälteanlagen sowie Wärmepumpen. Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeitskosten exkl. Umsatzsteuer) von maximal 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung 2025 bis zu 1.500 Euro beträgt. Pro Person kann nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Diese Förderung ist nicht mit anderen Bundes- und Landesförderungen kombinierbar. Weitere Infos sowie die Online-Beantragung sind einfach direkt auf https://handwerkerbonus.gv.at/ möglich.

Förderungen für Klimaanlagen im gewerblichen Bereich

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie stellt gewisse Fördermittel für den Ankauf von Klimageräten bereit, um einen Anreiz zur Umsetzung von umweltförderlichen Investitionsmaßnahmen zu schaffen. Ziel ist es, einen positiven Umwelteffekt auszulösen und die teilweise hohen Investitionskosten für Unternehmen zu reduzieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anlagen, die zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden, aber auch zur Bereitstellung von Prozesskälte genutzt werden. Dazu zählen Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Solarthermie und dergleichen) oder aus industrieller Abwärme sowie sogenannte Free Cooling Systeme, die Grund-, Fluss-, oder Brunnenwasser zur Kühlung verwenden.

Die Investitionskosten müssen sich für den Betrieb zudem auf mindestens 10.000 Euro belaufen.

Zu beachten ist allerdings, dass die jeweiligen Kühlungssysteme ein „Global Warming Potential“ (GWP) von unter 150 aufweisen müssen. Dieser Richtwert gibt das Treibhauspotenzial eines Stoffes an, je niedriger, desto geringer der negative Einfluss auf bodennahe Luftschichten. Um dem Umweltgedanken der Förderung zu entsprechen, muss dieser also dementsprechend niedrig und die neu angeschaffte Anlage besonders umweltfreundlich sein.

Umfang der Förderung

Einreichen können einen solchen Antrag auf Förderung alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung für Klimageräte, die diesen Anforderungen entsprechen, beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten. Unter förderungsfähigen Investitionskosten verstehen sich jene Anteile der Investition, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffektes stehen; in anderen Worten die Mehrkosten, die entstehen, weil ein umweltfreundliches Produkt erworben wird. So werden zur Berechnung der Förderungshöhe die Kosten einer vergleichbaren Anlage ohne Umweltnutzen von den tatsächlichen Kosten der neuen Anlage abgezogen, um so die Höhe der förderungsfähigen Investitionskosten zu berechnen.

Die maximale Förderung beträgt 750 Euro pro eingesparter Tonne CO2 oder 4,5 Millionen Euro. Details zur Berechnung der Förderungshöhe finden Sie unter anderem in diesem Infoblatt.

Welche Kosten sind Teil der Berechnungsgrundlage?

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für die Anlage und den Kosten für Planung und Montage zusammen. Folgende Anlagenteile sind förderungsfähig:

  • Kälteanlage
  • Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher und Kältequelle (z.B. Erdsonden) von Free Cooling-Systemen
  • Für den Betrieb relevante Anlagenteile

Dahingegen sind folgende Komponenten nicht förderungsfähig:

  • Kompressionskälteanlagen zur Klimatisierung
  • Split Klimageräte
  • Steckerfertige Kühl-und Gefriergeräte
  • Rückkühler von Kompressionskälteanlagen
  • Anlagenteile zur Kälteverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Kühldecken, Lüftungsgeräte)
  • Neuanlagen mit Direktverdampfersystemen
  • Kälteanlagen mit GWP höher als 150
  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus fossilen Quellen bzw. Fernwärme
  • Kosten der Quellenerschließung für Free Cooling Systeme

Ablauf der Antragstellung

Die Förderanträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen eingebracht werden. Das heißt, dass abgesehen von Planungsleistungen keine Liefer- oder Baukosten angefallen sein dürfen, es darf noch nichts bestellt, bezahlt oder geliefert worden sein.

Gefördert werden zudem nur Projekte ab einer CO2-Einsparung von 4t pro Jahr (die CO2-Einsparung wird im Zuge der Förderungsbewertung ermittelt). Nähere Details hierzu finden Sie im Infoblatt der österreichischen Umweltförderung.

Mit Ihrem Förderungsantrag wird automatisch auch eine Förderung aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) beantragt und die Möglichkeit einer Ko-Finanzierung aus EU-Mitteln geprüft.

Förderungen durch Länder und Städte

Zusätzlich zu der Förderung des Ministeriums gibt es auch Finanzmittel seitens der Bundesländer. Einige Beispiele dafür:  So bietet etwa die Stadt Wien finanzielle Unterstützungen für klima- und umweltspezifische Aktivitäten in Wien an. Gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen, universitäre Einrichtungen oder private Personen können Förderungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro beantragen. Achtung: Da diese Förderungen auf dem „First Come, First Serve“-Prinzip basieren, kann das Budget auch schon vor Jahresende ausgeschöpft werden, eine Beantragung ist dann erst wieder 2026 möglich.

Zudem gibt in Wien eine Förderung für die Umsetzung innovativer Abwärmeprojekte durch die Gewährung einer Landes-Kofinanzierung, um in Wien die Umweltförderung des Bundes für Projekte zur „Abwärmeauskopplung“ für Industrie- und Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen zu können. Darunter fallen etwa Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke. Details zur Förderung finden sich im entsprechenden Informationsblatt. Außerdem fördert die Stadt Wien die Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten alternativen Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden – mehr dazu auf der Übersichtsseite zu den Förderungen von Heizungsinstallationen. Auch das Land Salzburg fördert die Installation von Wärmepumpen für Private und Betriebe mit bis zu 4.500 Euro, maximal 35 % der Kosten. Mehr Informationen dazu auf der Infoseite zur Energieförderung.

Fazit zur Förderung von Klimaanlagen

Wie dieser Artikel zeigt, ist es sehr schwierig, den Überblick über mögliche Förderungen zu behalten. Aktuell gehalten werden etwa die Förderungsübersichten von klimaaktiv.at sowie von umweltfoerderung.at.

Nicht nur, dass es verschiedene Förderungen gibt, auch die Berechnung der Förderungsgrundlagen und die Definition jener Anlagenteile, die tatsächlich gefördert werden, sind kompliziert. Wir empfehlen Ihnen also, Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen, um auch tatsächlich nichts zu übersehen oder falsch einzubringen. Für die Förderungen des Bundesministeriums ist aktuell die Kommunal Kredit Public Consulting zuständig. Diese können Sie unter www.publicconsulting.at oder www.umweltfoerderung.at erreichen. Alternativ beraten auch wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die richtige Anlage für maximale Förderung zu wählen!


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