R410A wird verboten
Was bedeutet das für Sie?
Was bedeutet das für Sie?
Die F-Gase-Verordnung der EU verändert für Klimaanlagenbesitzer einiges, wie wir schon in unseren Übersichtsartikel zum Verbot von R410A erläutert haben. Doch welche konkreten Auswirkungen hat sie aktuell? Ab 2027 werden keine VRF-Klimaanlagen mit R410A mehr produziert. Nur noch 2026 ist ein kostengünstiger 1:1-Tausch möglich.
Am 11. März 2024 ist die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, fluorierte Treibhausgase (HFKW) schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen. R410A mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2.088 ist dabei besonders betroffen. Das klimafreundlichere Nachfolge-Kältemittel R32 hat dagegen nur einen GWP-Wert von 675.

Übergangsfristen der EU-F-Gase-Verordnung für stationäre Klima- und Wärmepumpen-Splitsysteme. Die zulässigen GWP-Grenzwerte werden bis 2035 schrittweise reduziert.
Die Verordnung greift schrittweise: Hier sehen Sie die wichtigsten Daten und was sie für Ihre R410A-Anlage bedeuten.
Der 1:1-Austausch einer defekten oder veralteten VRF-Anlage mit R410A ist noch möglich. Bestehende Lagerware darf installiert werden. Wer jetzt handelt, spart erhebliche Mehrkosten. Serviceverbot für Klimaanlagen und Wärmepumpen mit GWP über 2.500 gilt ab Januar 2026 für Frischware – nur recyceltes Kältemittel ist dann noch erlaubt.
Die Produktion von VRF-Systemen mit dem Kältemittel R410A wird eingestellt. Ein direkter Ersatz einer defekten Großanlage ist dann nicht mehr als 1:1-Tausch realisierbar. Umbauten werden nötig – mit spürbar höheren Kosten.
Wer eine große R410A-VRF-Anlage betreibt und diese ab 2027 ersetzen muss, hat zwei Optionen: Aufteilung in mehrere kleinere R32-Systeme (wegen der maximal zulässigen Kältemittelmenge je System) oder vollständiger Umbau auf ein wassergeführtes System. Beide Varianten sind deutlich teurer als ein rechtzeitiger Tausch.
Ab 2032 darf R410A als Frischware nicht mehr in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt werden, auch nicht für Service und Wartung. Nur noch recyceltes und aufbereitetes R410A ist erlaubt, zu dann deutlich höheren Preisen und mit eingeschränkter Verfügbarkeit.
Unsere Spezialisten für Klima- und Kältetechnik analysieren Ihre Anlage, erklären Ihre Optionen und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot – noch zu den günstigen Konditionen von 2026.
Linz: +43 732 / 37 14 00
Wien: +43 2236 / 67 70 77
Die Entscheidung, jetzt oder später zu handeln, hat konkrete finanzielle Auswirkungen, besonders bei VRF-Großanlagen.
Günstigste Option
1:1-Tausch Ihrer VRF-Anlage
Direkter Ersatz mit identischer Anlage, gleichem Rohrsystem, selber Installation. Diese günstigste Option ist nur noch 2026 verfügbar.
+30–50 % Mehrkosten
Umbau auf R32-Teilsysteme
Eine große R410A-Anlage muss in mehrere kleinere R32-Systeme aufgeteilt werden. Der Aufwand für Planung, Rohrleitungen und Montage steigt erheblich.
Erhebliche Mehrkosten, hängt von den genauen Gegebenheiten ab
Vollständige Systemumrüstung
Alle Kältemittelleitungen müssen durch Wasserleitungen ersetzt werden. Planung und Montage komplett neu – die teuerste Option.
Wichtig für Gewerbebetreibende:
Bestehende R410A-Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden, es gibt kein Betriebsverbot. Doch Reparaturen werden teurer, da die Verfügbarkeit von Frischware zurückgeht und recyceltes Kältemittel am Markt preislich steigt. Ein vorausschauender Tausch schützt Sie vor Preissteigerungen und Versorgungsengpässen.
Als Besitzer einer R410A-Klimaanlage, insbesondere einer VRF-Großanlage, sind folgende Schritte entscheidend:
Muss ich meine bestehende R410A-Anlage stilllegen?
Nein. Bestehende Klimaanlagen mit R410A dürfen weiterhin betrieben werden – es gibt kein Betriebsverbot. Die F-Gase-Verordnung regelt, was neu in Verkehr gebracht werden darf, nicht den Betrieb von Bestandsanlagen. Allerdings wird die Wartung mit der Zeit teurer, da Kältemittel knapper und damit kostspieliger werden.
Was ist ein VRF-System und warum sind diese besonders betroffen?
VRF steht für Variable Refrigerant Flow – ein zentrales Klimasystem mit einer Außeneinheit und mehreren Innengeräten, typisch für größere Büro- oder Gewerbeflächen. Diese Systeme haben eine größere Kältemittelmenge und können daher nicht einfach auf R32 umgestellt werden, da R32 strengere Mengenbeschränkungen hat. Ein Umbau erfordert die Aufteilung in mehrere kleinere Teilsysteme.
Was genau bedeutet „1:1-Tausch“ und warum ist er nur 2026 möglich?
Ein 1:1-Tausch bedeutet: Die alte R410A-Anlage wird durch eine neue, gleichartige R410A-Anlage ersetzt – mit denselben Rohrleitungen, demselben Rohrsystem, derselben Leitungsführung. Da lagernd vorhandene Ware noch verbaut werden darf, ist das noch 2026 zu Standardpreisen möglich. Ab 2027 werden keine R410A-VRF-Systeme mehr produziert, ein direkter Ersatz ist dann nicht mehr verfügbar.
Wie viel kostet der Umbau einer VRF-Anlage auf R32 ab 2027 konkret?
Das hängt von der Anlagengröße ab. Als Richtwert gilt: Der Umbau einer R410A-VRF-Anlage auf ein R32-Teilsystem ist mit ca. 30–50 % Mehrkosten im Vergleich zum aktuellen 1:1-Tausch zu rechnen. Die Hauptursache ist der Planungs- und Montageaufwand für die Aufteilung in mehrere kleinere Systeme sowie die neue Rohrleitungsführung. Für ein genaues Angebot ist eine Besichtigung der Anlage vor Ort notwendig.
Kann ich meine R410A-Anlage noch reparieren lassen?
Ja, Reparaturen sind weiterhin möglich. Ab 2026 gilt jedoch ein Verbot für Frischware von Kältemitteln mit sehr hohem GWP (über 2.500) bei Klimaanlagen und Wärmepumpen – R410A hat einen GWP von 2.088, liegt also unter dieser Grenze. Für Wartung bleibt Frischware also noch länger zulässig. Ab 2032 gilt für Kältemittel mit GWP über 750 ein generelles Serviceverbot mit Frischware, dann ist nur noch recyceltes R410A erlaubt.
Was ist das R410A-Verbot in Österreich konkret geregelt?
In Österreich gilt direkt die EU-Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung), die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist. Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat ergänzende FAQs zur Verordnung veröffentlicht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen